Reinigung über die Krankenkasse – Wer hat Anspruch und wie funktioniert es?

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Reinigung. Vielen Betroffenen ist diese Möglichkeit jedoch nicht bekannt.

Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch auf eine Kostenübernahme hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Antrag gestellt wird.

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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Reinigung?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Versicherte finanziell, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, den Haushalt eigenständig zu führen.

Mögliche Gründe für eine Kostenübernahme:

Schwangere mit Komplikationen oder ärztlich verordneter Bettruhe
✔ Personen mit einer schweren oder chronischen Erkrankung
Pflegebedürftige oder frisch entlassene Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt
Mütter nach der Geburt, wenn sie Unterstützung im Haushalt benötigen
✔ Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst putzen können

Wichtig: In der Regel wird eine Haushaltshilfe nur bewilligt, wenn keine im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.


Welche Leistungen sind inbegriffen?

Die Haushaltshilfe kann verschiedene Aufgaben im Haushalt übernehmen:

  • Reinigung von Böden, Bädern und WCs
  • Küchenreinigung (Oberflächen und Herd)
  • Allgemeine Wohnflächenreinigung
  • Wäschepflege (abhängig von der Krankenkasse)

Leistungen wie Fensterreinigung oder Grundreinigungen sind meist nicht enthalten. Die genauen Leistungen variieren je nach Krankenkasse und Tarif.

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So beantragen Sie eine Kostenübernahme für die Reinigung

Schritt-für-Schritt-Anleitung
  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    • Der behandelnde Arzt bestätigt, dass eine Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist.
    • Das entsprechende Formular ist bei der Krankenkasse erhältlich.
  2. Antrag bei der Krankenkasse einreichen

    • Die ärztliche Bescheinigung zusammen mit dem Antragsformular der Krankenkasse einreichen.
    • Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen.
  3. Entscheidung der Krankenkasse abwarten

    • Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
    • Falls der Antrag abgelehnt wird, kann ein Widerspruch eingelegt werden.
  4. Reinigungsdienst beauftragen

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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. In vielen Fällen werden:

  • 80 bis 100 % der Kosten übernommen
  • Eine Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag kann anfallen
Beispielrechnung:

Falls eine Reinigungskraft 25 €/Stunde kostet und 3 Stunden pro Woche arbeitet, könnte die Krankenkasse bis zu 75 € pro Woche übernehmen.
Einige Krankenkassen setzen jedoch monatliche Höchstgrenzen für die Erstattung fest.

Tipp: Es empfiehlt sich, direkt bei der Krankenkasse nach den individuellen Bedingungen zu fragen.


Kann Avinell über die Krankenkasse abgerechnet werden?

Ja! Wenn Sie aufgrund von Krankheit, einer Schwangerschaft oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen Ihren Haushalt nicht selbst führen können, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Reinigungskraft – und Avinell kümmert sich um alles für Sie.

💡 Wir lassen Sie nicht allein mit dem bürokratischen Aufwand. Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Durchführung der Reinigung. Statt sich mit Anträgen und Formalitäten auseinanderzusetzen, können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Warum Avinell die beste Wahl ist:

Komplette Unterstützung: Wir übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung und helfen Ihnen, die Genehmigung so schnell wie möglich zu erhalten.
Direkte Abwicklung: Kein mühsames Suchen nach einer Haushaltshilfe – wir sind Ihr zuverlässiger Partner.
Professionelle Reinigung: Unsere erfahrenen Fachkräfte sorgen für höchste Hygienestandards.
Kein Risiko: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen Ihnen keine Verpflichtungen.


Fazit

Die Möglichkeit, eine Haushaltsreinigung über die Krankenkasse abzurechnen, ist vielen Betroffenen nicht bekannt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich die Reinigungskosten teilweise oder vollständig erstatten lassen.

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